Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immo Hub GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge zwischen der Immo Hub GmbH, Waldstraße 4, 04105 Leipzig (nachfolgend „Makler") und ihren Auftraggebern über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien, insbesondere Kauf-, Miet- und Pachtverträge.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
2. Zustandekommen des Maklervertrags
2.1 Ein Maklervertrag über den Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung bedarf der Textform (§ 656a BGB), etwa als unterzeichneter Vertrag, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Ein lediglich mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossener Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.
2.2 Die bloße Anforderung eines Exposés über die Website oder ein Immobilienportal begründet noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht.
2.3 In allen übrigen Fällen kommt der Maklervertrag durch ausdrückliche Vereinbarung zustande oder dadurch, dass der Auftraggeber in Kenntnis des Provisionsverlangens Maklerleistungen in Anspruch nimmt.
3. Leistungen des Maklers, Objektangaben
3.1 Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3.2 Die Objektangaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. Der Makler gibt sie nach bestem Wissen weiter, kann jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen; eine eigene Überprüfungspflicht besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten aufdrängen.
3.3 Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragsseite tätig zu werden (Doppeltätigkeit), soweit er dies offenlegt und die Interessen beider Seiten wahrt. Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen mit einem Verbraucher gilt ergänzend Ziffer 5.3.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Laufzeit und eine etwaige Alleinauftrags-Abrede ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Maklervertrag von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden.
4.2 Bereits entstandene Provisionsansprüche und Ansprüche auf vereinbarten Aufwendungsersatz bleiben von einer Kündigung unberührt.
5. Provision
5.1 Höhe, Schuldner und Fälligkeit der Provision ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag bzw. dem Exposé oder Objektangebot. Die Provision versteht sich, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der Provisionsanspruch entsteht, wenn durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt (§ 652 BGB). Er entsteht auch, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, sofern der wirtschaftliche Erfolg gleichwertig ist, oder wenn der Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt mit einem vom nachgewiesenen Interessenten benannten Dritten (z. B. Angehörigen oder einer von ihm beherrschten Gesellschaft) geschlossen wird.
5.3 Vermittelt der Makler einen Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung und ist der Käufer ein Verbraucher, gelten die §§ 656c und 656d BGB: Ist der Makler für beide Parteien tätig, kann er Provision nur von beiden Parteien in jeweils gleicher Höhe verlangen. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt und soll die andere Partei sich an der Provision beteiligen, ist deren Anteil auf höchstens die Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision begrenzt und erst fällig, wenn die zuerst zahlungspflichtige Partei die Zahlung ihres Anteils nachgewiesen hat.
5.4 Wird der Hauptvertrag wirksam angefochten oder ist er aus anderen Gründen von Anfang an unwirksam, besteht kein Provisionsanspruch. Eine spätere einvernehmliche Aufhebung oder die Nichterfüllung des wirksam geschlossenen Hauptvertrags lassen den entstandenen Provisionsanspruch dagegen unberührt. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung stand und diese nicht eintritt, oder wenn ein im Hauptvertrag vertraglich vorbehaltenes Rücktrittsrecht ausgeübt wird.
5.5 Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Mietverträgen über Geschäftsräume, Grundstücke und Pachtobjekte gilt die im Maklervertrag bzw. Angebot ausgewiesene Provision.
6. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt oder die nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, wird er gebeten, dies dem Makler unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Nachfrage zu erläutern. Unterbleibt die Mitteilung, kann sich der Auftraggeber auf die Vorkenntnis nur berufen, wenn er sie darlegt und nachweist; die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt.
7. Vertraulichkeit, Weitergabe von Unterlagen
7.1 Exposés, Objektunterlagen und Informationen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers in Textform zulässig.
7.2 Gibt der Auftraggeber Unterlagen oder Informationen ohne Zustimmung weiter und schließt der Dritte daraufhin einen Hauptvertrag über das Objekt ab, ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, maximal jedoch in Höhe der Provision, die bei einem Vertragsabschluss durch den Auftraggeber angefallen wäre. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Einzelheiten, die Folgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
8.2 Der Widerruf kann formlos erklärt werden, auch über unsere elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen") unter immo-hub.de/widerruf. Den Eingang eines dort erklärten Widerrufs bestätigen wir unverzüglich per E-Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit.
8.3 Wünscht der Verbraucher, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, bedarf dies eines ausdrücklichen Verlangens auf einem dauerhaften Datenträger. Widerruft der Verbraucher danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB); das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt dem Makler alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere den Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz, und informiert den Makler unverzüglich über Änderungen (z. B. anderweitigen Verkauf, Mängel, Belastungen).
9.2 Der Auftraggeber stellt den Makler von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Angaben unrichtig oder unvollständig waren, es sei denn, der Makler hat die Unrichtigkeit zu vertreten.
10. Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
Der Makler ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG und muss seine Vertragspartner sowie gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte identifizieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die dafür erforderlichen Angaben und Nachweise (insbesondere ein gültiges Ausweisdokument) bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Makler darf seine Tätigkeit aussetzen, solange die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung nicht möglich ist.
11. Haftung
11.1 Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 19. August 2026


